Technische Untersuchung von Fahrzeugen

Regelmäßig stellt sich bspw. im Zivilprozess die Frage,

  • ob ein Fahrzeug einen Vorschaden erlitten hatte (der beim Verkauf nicht erwähnt wurde)
  • ob ein Fahrzeug nach einem Unfall auch fachgerecht instandgesetzt wurde oder nicht.


Zur Beantwortung dieser Fragen werden die betroffenen Fahrzeuge für gewöhnlich in einer Werkstatt begutachtet.

Hier stehen nicht nur Hebebühne, Spezialwerkzeug und die benötigten Diagnosegeräte zur Verfügung, erforderlichenfalls kann das Fahrzeug hier Schritt für Schritt auch soweit freigelegt und zerlegt  werden, dass die relevanten Komponenten (tragende Strukturen am Fahrzeug, bei einer früheren Reparatur eventuell ausgetauschte Bauteile etc.) untersucht werden können.

 


Bei ungeklärter Unfallursache wird zur Klärung noch offener Fragen -insbesondere im Strafverfahren- oft die Technische Untersuchung von Fahrzeugen und derer sicherheitsrelevanter Komponenten erforderlich. Denn dann ist u.a. zu klären, ob vorhandene Schäden als Unfallursache oder als Unfallfolge einzustufen sind.
Die Bauteile werden nach einer äußeren Sicht- und Funktionsprüfung erforderlichenfalls auch ausgebaut, zerlegt und dann auf Beschädigungen, sowohl bedingt durch mechanische Gewalteinwirkung, als auch durch Verschleiß, hin untersucht.

Für gewöhnlich stehen dabei folgende Komponenten im Mittelpunkt des Interesses:

  • Karosserie (z.B.Untersuchung auf Vorschäden und ggf. die Überprüfung auf deren fachgerechte Instandsetzung)
  • Fahrwerk (z.B. Untersuchung der Achsen, Radaufhängungen, Feder- und Dämpferelemente auf Mängel und ggf. auf deren Einfluss auf die Unfallursache)
  •  Rückhaltesysteme (Gurte inkl. Gurtstraffer, Airbags, etc.)
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Reifen
  • etc.



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