Unfall - was nun?

Nach einem Unfall sind für Sie insbesondere die folgenden Punkte von Bedeutung:  


ERSTE MASSNAHMEN    

Ihre ersten Maßnahmen am Unfallort beeinflussen maßgeblich Ihre Möglichkeiten, Ihre berechtigten Ansprüche später auch durchsetzen zu können.

Neben der selbstverständlichen Erstversorgung möglicherweise verletzter Personen ist für die Durchsetzung Ihrer eigenen Schadenersatzansprüche eine umgehende Sicherung der relevanten Unfallspuren unverzichtbar.

Gerade bei nicht allzu schweren Unfällen werden die eventuell anwesenden Polizeibeamten die Unfallspuren nicht aufnehmen, geschweige denn einmessen oder anderweitig dokumentieren.


Daher ist Folgendes umso wichtiger:

  • Fertigen Sie Lichtbilder von Unfallspuren und den beteiligten Fahrzeugen, bevor diese nach dem Unfall aus ihren ursprünglichen Endstellungen fortbewegt werden. Die Qualität der Kameras der heutigen Smartphones ist dafür absolut ausreichend.
  • Markieren Sie ggf. vor dem Entfernen der Kfz auf der Fahrbahn mit Kreide deren Radaufstandspunkte sowie weitere Unfallspuren (Blockier-, Brems-, Schleuder- oder sonstige Reifenspuren; Splitterfelder, Endlagen von Fahrzeugbauteilen, eventuelle Endlagen von Personen etc.).
  • Anschließend können die Fahrzeuge dann ohne Weiteres entfernt werden, um den Verkehrsfluss nicht weiter zu beeinträchtigen.
  • Falls möglich, messen Sie die zuvor markierten Unfallspuren auch ein. Notieren Sie sich  von jedem aufgenommenen Punkt die Entfernung zu zwei zuvor definierten fixen Basispunkten.
    (Verwenden Sie als Vermessungsbasis  Fixpunkte, wie z.B. Gullis, Verkehrsschilder, Häuserecken etc.. Nur dann ist die Rekonstruktion der Unfallspuren durch einen Sachverständigen zu einem möglicherweise erst erheblich späteren Zeitpunkt wirklich gesichert. Geparkte Fahrzeuge -und oft auch Fahrbahnmarkierungen- sind als Bezugspunkte  ungeeignet!)
  • Fertigen Sie in jedem Fall auch nach dem Entfernen der Fahrzeuge Lichtbilder von der Spurenlage!


IHR RECHT

Als Geschädigte(r) haben Sie laut höchstrichterlicher Rechtsprechung Anspruch darauf, nach einem Unfallereignis genauso gestellt zu werden wie vor dem Unfall.

Als Geschädigte(r) haben Sie daher auch Anspruch auf ein qualifiziertes Schadengutachten eines Sachverständigen Ihres Vertrauens.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt also grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten dieses unabhängigen Kfz-Sachverständigen.               

Sie als Geschädigter  haben die freie Wahl bei der Beauftragung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Dieser stellt sicher, dass neben dem technischen Schaden am Fahrzeug auch dessen merkantile Wertminderung und ggf. dessen Restwert korrekt ermittelt werden.             

Bewegt sich der Schaden an Ihrem Kfz auf einem auch für den Laien zu niedrigen Niveau, so kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein, in diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

Aber: Auch wenn diese Möglichkeit Ihrer Ansicht nach im Raum stünde, sollten Sie sich nicht scheuen uns zu kontaktieren. Sollte diese sog. “Bagatellgrenze” tatsächlich nicht überschritten sein, weisen wir Sie darauf in jedem Fall bereits im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung und  vor einer kostenintensiveren Gutachtenerstellung hin.


WOZU EIN GUTACHTEN?

Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt oftmals unzureichend. Denn in Ermangelung aussagekräftiger Lichtbilder sowie einer oft nur  undetaillierten Schadenaufnahme erfüllt ein Kostenvoranschlag später oftmals keine wirklich beweissichernde Funktion.

Außerdem ist im Kostenvoranschlag eine eventuell eingetretene merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs nicht berücksichtigt, es wird nicht automatisch berücksichtigt, ob eventuell ein wirtschaftlicher Totalschaden im Raum steht etc...

Näheres zu unseren qualifizierten Schadengutachten finden Sie hier.


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