Nach einem Unfall sind für Sie insbesondere die folgenden Punkte von Bedeutung:
Neben der selbstverständlichen Erstversorgung möglicherweise verletzter Personen ist für die Durchsetzung Ihrer eigenen Schadenersatzansprüche eine umgehende Sicherung der relevanten Unfallspuren unverzichtbar.
Gerade bei nicht allzu schweren Unfällen werden die eventuell anwesenden Polizeibeamten die Unfallspuren nicht aufnehmen, geschweige denn einmessen oder anderweitig dokumentieren.
IHR RECHT
Als Geschädigte(r) haben Sie laut höchstrichterlicher Rechtsprechung Anspruch darauf, nach einem Unfallereignis genauso gestellt zu werden wie vor dem Unfall.
Als Geschädigte(r) haben Sie daher auch Anspruch auf ein qualifiziertes Schadengutachten eines Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt also grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten dieses unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Sie als Geschädigter haben die freie Wahl bei der Beauftragung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Dieser stellt sicher, dass neben dem technischen Schaden am Fahrzeug auch dessen merkantile Wertminderung und ggf. dessen Restwert korrekt ermittelt werden.
Bewegt sich der Schaden an Ihrem Kfz auf einem auch für den Laien zu niedrigen Niveau, so kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein, in diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Aber: Auch wenn diese Möglichkeit Ihrer Ansicht nach im Raum stünde, sollten Sie sich nicht scheuen uns zu kontaktieren. Sollte diese sog. “Bagatellgrenze” tatsächlich nicht überschritten sein, weisen wir Sie darauf in jedem Fall bereits im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung und vor einer kostenintensiveren Gutachtenerstellung hin.
WOZU EIN GUTACHTEN?
Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt oftmals unzureichend. Denn in Ermangelung aussagekräftiger Lichtbilder sowie einer oft nur undetaillierten Schadenaufnahme erfüllt ein Kostenvoranschlag später oftmals keine wirklich beweissichernde Funktion.
Außerdem ist im Kostenvoranschlag eine eventuell eingetretene merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs nicht berücksichtigt, es wird nicht automatisch berücksichtigt, ob eventuell ein wirtschaftlicher Totalschaden im Raum steht etc...
Näheres zu unseren qualifizierten Schadengutachten finden Sie hier.